Überprüfung von Tierhaltungen gemäß § 16 Tierschutzgesetz
Nutztierhaltungen, einschließlich Pferdehaltungen, Schlachtstätten und gewerbliche Tierhaltungen, wie beispielsweise gewerbliche Hundezuchten, Zoohandlungen oder Reitbetriebe, unterliegen der Überwachung durch das Veterinäramt und werden regelmäßig kontrolliert.
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